Herzlich willkommen

Profitieren Sie nicht nur von unserer langjährigen Erfahrung und Fachkompetenz, denn individuell auf unsere Mandanten zugeschnittene Beratung ist uns wichtig!

Fachgebiete

Unser Leistungsspektrum deckt alle klassischen Felder der Steuer- und Wirtschaftsberatung ab:

Steuerberatung

Wir analysieren Ihre Zahlen in alle Richtungen und zeigen Ihnen auf, welche Entscheidung wozu führt. Damit Sie präzise agieren können. Auf dass eins aufs andere ins Rollen kommt und Ihre Rechnung am Ende aufgeht.

Unternehmensberatung

Wir beraten Sie fachkundig in allen Phasen der Unternehmensentwicklung, von der Gründung bis zur Unternehmensnachfolge. Wir analysieren wir Unternehmen, benennen Schwachstellen und geben Verbesserungsvorschläge und Handlungsempfehlungen.

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung ist Basis für den Jahresabschluss, aber auch für strategische Entscheidungen. Eine aussagekräftige Buchhaltung ist ein notwendiger Erfolgsfaktor für Ihren wirtschaftlichen Erfolg.

Lohnbuchhaltung

Ständige Änderungen im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht machen die Lohnsteuer zu einem komplexen Rechtsgebiet. Unsere Spezialisten behalten alle Neuerungen im Blick und stehen für Ihre Fragen im Personalbereich jederzeit zur Verfügung.

Bilanzierung/Steuererklärungen

Steuerlich gestalten und Spielräume nutzen heißt früh im laufenden Geschäftsjahr mit der Vorbereitung Ihrer Abschlüsse zu beginnen – ob Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanzierung.

Div. ergänzende Aufgabenfelder

Eine gute Geschäftsidee ist die Basis allen Erfolges. Ehrlich und umsichtig prüfen wir Ihre Geschäftsidee, ermitteln Erfolgschancen und erarbeiten einen umfangreichen Businessplan.

Unsere Mitarbeiter

Unser Team von qualifizierten und engagierten Mitarbeitern kümmert sich sach- und fachkundig um Ihre steuerlichen Belange.

Unsere Arbeitsweise ist mandantenorientiert. Die optimale Beratung bezüglich Ihrer persönlichen Steuersituation ist uns besonders wichtig.

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Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage sind (noch) keine Werbungskosten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich damit befasst, ob Aufwendungen eines Steuerpflichtigen als Wohnungseigentümer in die Erhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ...

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Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen – Revision beim BFH noch nicht entschieden

Der Gesetzgeber hatte für Veranlagungsjahre ab 2022 eine ertragsteuerliche Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen bis zu 30 KWp beschlossen. Ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen wollte die ...

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Grunderwerbsteuer auch für nachträgliche Sonderwünsche einer noch zu errichtenden Immobilie

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Verfahren entschieden, dass Mehrkosten für nach Abschluss des Grundstückkaufvertrags vereinbarte Sonderwünsche bei einer ...

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